Bettnässer Therapiegerät Mieten
Mietkosten und leistungen der Krankenkasse
01.01.2024
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Das behandelte Kind muss 5 Jahre oder älter sein
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Eine ärztliche Verordnung ist notwendig
Bedingungen für die Kostenübernahme der Krankenkasse:
Mietkosten: CHF 2,70 pro Tag
Versandspesen: CHF 20,00 Hin- und Rückversand
Krankenkasse MIGeL- Tarifnummer
15.20.01.01.2
Berechnung des Miet-Kaufmodells: Set Liberty-Alarm mit 2 Sensorunterhosen.
Miete-Kaufmodell
Nach 120 Tagen enden die Mietkosten und der Alarm ist Ihr Eigentum. Wenn das Training gut und schnell verläuft, sind Sie mit einem Mietalarm günstiger. Wenn das Training doch länger dauert als erwartet, bleiben die zusätzlichen Kosten im Vergleich zu einem Kaufalarm gleich.
Rückgaberabatt nach 120 Tage Miete
Sind Sie nach 120 Tage fertig mit dem Training? Vielleicht gibt es jemanden in Ihrem Freundes- oder Familienkreis, der Sie mit dem Alarm unterstützen könnten. Das Thema Bettnässen wird nicht gern diskutiert, aber alle sind mit etwas Hilfe sehr froh.
Wenn Sie den Alarm nicht behalten wollen und das Gerät verschwindet im Abfall, können Sie ihn natürlich auch an uns zurücksenden. Es steht Ihnen frei, dies zu tun. Wir freuen uns immer über die Rückgabe eines Gerätes. Wir bieten Ihnen einen Erstattungsbetrag von CHF 50,- an.
Mietrechnung
Sie erhalten alle 30 Tage eine Rechnung und am Ende der Mietzeit eine Schlussrechnung. Die Mietrechnungen sind uns direkt zu bezahlen.
Wie bekommen Sie die Kosten von der Krankenkasse zurück?
Sie senden an die Krankenkasse:
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unsere Rechnung
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Eine ärztliche Verordnung
Der Patient erhält von seiner Krankenkasse bei Vorweisung des Arztrezeptes mit unserer Rechnung die Kosten zurückgestattet. Bitte behalten Sie die Verordnung Ihres behandelnden Arztes bis zum Empfang unserer Abschlussrechnung. Senden Sie dann die Verordnung mit der Rechnung an Ihre Krankenkasse, um die obligatorische Leistung der Grundversicherung zu erhalten.
Gemäss Krankenpflege- Leistungsverordnung KLV übernimmt die Krankenkasse die Mietkosten des Gerätes, sofern der Patient die Behandlung nach dem vollendeten 5. Lebensjahr beginnt.